Lieber Herr Müller
Auf Ihrem Blog bin ich wieder über die Minatett-Frage gestolpert, was mich dazu gebracht hat, meine diesbezüglichen
Ideen zu büschelen. Das Ergebnis sprengte leider den Rahmen der Kommentarfunktion.
Wenn Sie mich widerlegen könnten, würde mich das freuen, denn ich stimme sehr ungerne nach einer SVP-Empfehlung. Aber in dieserm spezifischen Falle sehe ich als protestantischer Historiker, abkömmling einer seit 1200 blutig verfolgten europäischen religiösen Minderheit (die Protestanten erhielten die Bürgerrechte im Königreich Savoyen erst 1848 zusammen mit den Juden) zu viele pragmatische Gründe, es trotzdem aus Vernunftgründen tun zu müssen.
(Manchmal siegt bei mir der Verstand über den Herdentrieb: selten genug).
Und nun lesen Sie: und (wenn Sie Zeit finden) widerlegen Sie mich!
Giorgio Girardet
Die Thesen/Fragen
Zum Thema Minarett und Religionsfreiheit müsste einiges geklärt werden:
1. Die Trennung von Kirche und Staat wurde unter anderem vom studierten Juristen Calvin in Genf sauber durchgeführt.
Voraussetzung für diese Trennung war allerdings, dass alle Bürger Genfs sich dem Glaubensbekenntnis der Reformation
anschlossen. Für Menschen, welche die Grundwerte des christlichen Abendlandes nicht teilten, war in Genf – wie noch
weniger in den von der katholischen Inquisition beherrschten Gebieten – kein Platz, wie die Verbrennung des Trinitäts-leugners Servet 1553 zeigt. Auch heute „Verbrennen“ wir: Holocaustleugner, Moderatorinnen die an Hitlers
Autobahnbau erinnern, Rassisten, Schwulenhasser etc. etc. Jede Gesellschaft macht das, es fragt sich bloss welche
„Verbrennungen“ wirklich hilfreich, welche intelligent und unumgänglich sind.
2. Die „Religionsfreiheit“ der Bundesverfassung von 1848 hatte noch zwei Einschränkungen: Die Jesuiten als katholische intellektuelle Kampftruppe mit Kadavergehorsam dem Stuhl Petri gegenüber war bis in die 1970er Jahre verboten. Die Juden waren ohne Bürgerrechte in Ghettos verwiesen. Erst auf französischen Druck hin erhielten die Juden in der Schweiz in den 1860er die Bürgerrechte. Die Folge davon: das Volk verbot 1892 in der ersten Initiativabstimmung das Schächten. Fazit: wirkliche “Religionsfreiheit“ herrscht in der Schweiz erst seit der Abschaffung der Bewilligung neuer Bistümer durch den Bundesrat 2001! Für die Juden endete die „Religionsfreiheit“ nach weniger als 30 Jahren mit dem Schächtverbot. Mit wirklicher „Religionsfreiheit“ hat die Eidgenossenschaft bis heute noch keine Erfahrung. Wie eine Gesellschaft mit wirklicher „Religionsfreiheit“ ausssehen könnte, beginnen wir erst zu ahnen, was zu einer heftigen Rückkehr der Jugend zu den Geisteshaltungen der Grossväter führt, oder noch schlimmer in jenen „bibeltreuen“ Fundamentalismus, der in der Schweiz noch nie bestanden hat, oder verfolgt wurde (Täufer).
3. Während es sich bei den reformierten, katholischen und christkatholischen Kirchen um Anstalten des Schweizerischen Staatskirchenrechts handelt, die zutiefst mit der Geschichte und der Rechtsentwicklung des Landes verwachsen sind und auch die jüdischen Glaubens-gemeinschaften durch Jahrhunderte gemeinsamer Geschichte eingewurzelt sind, handelt es sich beim Islam in der Schweiz um ein unübersichtliches Konglomerat ethnischer Gemeinschaften (Türken, Bosnier, Iraner etc.) die NICHT in einer öffentlichen Körperschaft nach Schweizer Recht verfasst sind und nicht über Generationen in unser Rechtssystem eingewurzelt sind. Erlaubt man Minarette heisst dies türkische, iranische, bosnische, albanische Parallelgesellschaften zu ermutigen, nicht aber einer Weltreligion Anerkennung zu zollen.
4. Das Minarett ist eine Nutzung des öffentlichen Raums, eine visuelle und durch den Ruf des Muezzins möglicherweise
auch bald akustische Immission, die für viele hier altein-gesessene Menschen zu einem Ärgernis werden kann. Man denke an die idiotischen Klagen von atheistischen Mitbürgern über Immissionen durch christlichen Glockenschlag. Zudem wird das Minarett in Teilen der islamischen Religion (in sehr kleinen aber auch sehr gewaltbereiten) als Siegeszeichen über ein Territorium gelesen oder als Signal für den Wirkungsbereich des islamischen Rechts der Scharia. Gleiches tun wir
Christen auch, die wir „Die Kirche im Dorf“ und den „Allmächtigen“ als Garanten der Menschenrechte in der Verfassung belassen. Solche Interpretationen die der „Gewissensfreiheit“ unterliegen, können wir nicht durch Paragraphen steuern. Solche Interprationen können wir nur effizient verhindern, indem wir das Zeichen, das sie auslösen könnte verbieten.
Wie wir auch – mutatis mutandis – das Hakenkreuz verbieten.
5. Zu Recht monieren die Islamischen Glaubensgemeinschaften die Absenz von muslimischen Feldpredigern in der Armee. Wie verhält sich ein muslimischer Schweizer Soldat, der auf Glaubensbrüder schiessen muss? Kann es muslimische
„Eidgenossen“ geben? Alle diese Fragen sind nicht geklärt. Die innerschweizer Katholiken waren als „Eidgenossen“ bereit
für die Zürcher und Berner „Ketzer“ wegen ihres Schwurs zu sterben (sie mussten aber im Sonderbundskrieg mit
Waffengewlt dazu gezwungen werden), ja sie gegen französische oder deutsche Glaubensbrüder zu verteidigen. Wird ein
Muslim im Ernstfall für die Freiheit auf sexuelle Freizügigkeit in der Schweiz auf einen rechtgläubigen Muslim schiessen, der die Schweiz von den „Ungläubigen“ befreien will? Ist der „eidgenössische Patriotismus“ in den Köpfen und Herzen unserer eingebürgerten muslimischer Mitbürger höher eingestuft als ihr heiligstes Credo?
6. Die muslimische Community hat eine äusserst vitale Demografie. Dies muss sich gerade Reto Müller überlegen, dessen Schätzli erst noch Hauptmann werden, ein Studium abschliessen und in der Politik noch Karriere machen will. Es wird bei Erstgeburtsalter 32 (optimistisch geschätzt) für die klassischen zwei Standardkinder reichen (die sofort SP-mässig
„verkrippt“ und areligiös erzogen werden). Meine türkischen Nachbarn haben je 6 Geschwister, die Frauen gebären mit 20
ihr erstes Kind und hören vor dem fünften nicht auf: alles stramme Muslims. Zum Beschneidungsfest ihres Sohnes kamen
700 Menschen: alles Verwandte. Durch Einbürgerung werden auch sie etwas weniger fruchtbar, aber Reproduktionsverhalten
und Rollengestaltung folgt nicht den Vorgaben der 200 verbeamteten Gleichstellungstanten. Reto Müller der Oberlehrer soll diese Demografie mal mit kühlem Blute durchrechnen. Vielleicht macht er noch einen Haushaltungs-lehrgang durch und ermuntert seine Partnerin zu einer 7-köpfigen Familie, die er als Hausmann managt!
7. Während ich als „Tschingg“ auf dem Nachhauseweg in der Schwarzenbachzeit von „Eidgenossen“ kujoniert wurde und so
die „swissness“ eingebleut bekam, raten heute Schweizer Eltern ihren gendermaingestreamten Söhnen (die dafür in München dann unschuldige Passanten „verklatschen“), sich mit Türken, Albanern oder Serben nicht anzulegen, wegen derer
Clanmässig organisierter Machokultur und den vielen Brüdern und Cousins. Als Oberlehrer dürfte auch Reto Müller diese
Problematiken kennen, die vielleicht im idyllischen Langenthal noch nicht so ausgeprägt auftreten, weil noch ein paar
kampfbereite Rechtsextreme ein Gegengewicht bilden.
8. Intelligente Kennerinnen des Islams Ayan Hirsi, Necla Kelec (es sind interessanterweise meist Frauen!) raten der Schweiz dringend, den Bau von Minaretten nicht zuzulassen. Für das friedliche Gebet braucht es sie nicht, und die Gefahr, dass die ausdrückliche Erlaubnis zum Bau dieser „Bajonette des Islams“ von einer männerbündlerischen Machokultur als erster Erfolg im Wasserschloss Europas gelesen werden auf dem Durchmarsch zum europäischen Kalifat (solche Ideen kursieren!) ist zu gross. Auch für ein Minarett-verbot tritt übrigens der Schweizer Schriftsteller Hugo Loetscher ein, der als Katholik im reformierten Zürich aufwuchs und die respektvolle Rücksichtnahme als Essenz der Schweizer Kultur am eignen Leib erfuhr: als schwuler Katholik ist er nun der Grossschriftsteller der Zwingli-Stadt. Ich hätte nichts gegen einen gut integrierten muslimischen „Adolf Muschg“ mit iranischen Wurzeln als Interpret unserer Werte.
9. Wichtiger für die „Religionsfreiheit“ in der Schweiz als die Minarette wäre die Wiederzulassung des 1893 verbotenen
Schächtens (für Juden und Muslime) auf Schweizer Territorium. Pascal Couchepin hat 2002 oder so mal einen Anlauf unternommen. Es wäre sehr viel Ehre zu gewinnen gewesen, aber ich glaube der machtbewusste Liberale begriff sehr schnell, dass er niemals im Volk durchkommen würde und eine sehr, sehr hässliche öffentliche Dikussion riskierte.
Ich komme zum Schluss. Dem Islam nach 30 Jahren signifikanter Präsenz Rechte einzuräumen, welche die Eidgenossenschaft (immerhin Hüterin des humanitären Völerrechts und kein „Schurkenstaat“) über 100 Jahre den katholischen Miteidgenossen bei auf dem Papier geltender „Religionsfreiheit“ NICHT gewährte, einer Religionsgemeinschaft die weder demokratisch öffentlich-rechtlich verfasst ist noch eine historische Schicksalsstunde mit den Schweizern durchlitten hat (die Juden in der Schweiz standen 1914-18 und 1939-45 auch an der Grenze!) ist grobfahrlässig und dumm.
Ich lade den Oberlehrer, Stadtpräsident und Partner der Offizierin ein, diese Gedanken in seinem Kopfe mit kühlem Blute
zu erwägen. Es könnte sein, dass seine Enkelin Dorothea Müller sich 2134 anhören muss: wegen deinem dummen Grossvater,
der in Langenthal das Minarett so begrüsste und gegen das Verbot war, muss ich mich nun verschleiern und es gibt keine
rechtliche Handhabe mehr die Grossmoschee auf dem Berner Rosengarten mit dem 100 Meter Minarett zu verhindern.
Bei der Minarett-Frage geht es nicht um „Religionsfreiheit“ sondern um die Frage welche „Leitkultur“ in den nächsten
200 Jahren sich auf den Territorium Eidgenossenschaft behaupten wird.
Verbieten wir die Minarette, laden wir die Muslime ein, einen „eidgenössischen Islam“ in den Landessprachen zu kreieren, der weltberühmt werden könnte (wie der Calvinismus, das Rote Kreuz, die „Würde der Pflanzen“ und das „Welt-Ethos“ des „Schweizer Katholiken“ Hans Küng),
gestatten wir Minarette, kapitulieren wir vor einer rasch wachsenden, vitalen und am extrem Rand auch gewaltbereiten
Parallelgesellschaft die uns bald ihre Werte diktieren wird.
Wenn die „Willensnation“ nicht mehr will: dann geht halt die alte Freiheit der Eidgenossen (und damit auch die Frauenrechte) den Bach runter. Für den „Fortschritt“ musste noch in jeder Generation gestritten werden, das Fälscheste
aber ist die Toleranz für den „Rückschritt“ aus Angst (Himmel, welcher Image-Schaden für die Schweiz wäre ein „JA“!)
oder Bequemlichkeit (Religion ist sowieso Scheisse, sollen die doch machen was sie wollen, mich stören Minarette so
wenig wie Kühltürme).
Ich glaube weder an „fort-“ noch an „rück-“ Schritt. Es gibt anthropologische Konstanten, es gibt Kulturen die vital
sind und solche die wegwelken. Wie die religiöse Erweckung im 17. Jahrhundert (Pietismus) erst die demografischen und
geistigen Grundlagen für die industrielle Revolution und den gepriesenen „Liberalismus“ legte, so beginnt auch die
bedingungslose Kapitulation („Recht auf Abtreibung“, „Schwulsein als Religion“) im verluderten Kopf und den trägen
Herzen.
Darum werde ich – der ich noch nie in meinem Leben einem SVP-Kandidaten meine Stimme gegeben habe – zur Minatett-
Initiave ein JA einlegen.
Wenn es Ihnen gelingt meine Gründe zu widerlegen, werde ich mich gerne von einem Schuemeischter und Stadtrat aus dem
Gotthelf-Kanton überzeugen lassen. Aber ich fürchte eher, Sie müssen mir „Hinter vorgehaltener Hand“ Recht geben und
dann – um das Gesicht nicht zu verlieren – mit der eingeschworenen Herde der Genossen „NEIN“ stimmen. Wir sind nun mal alle Menschen: aber gerade darum gibt es das Wahl- und Abstimmungsgeheimnis. Sollte die Initiative durchkommen:
natürlich werden alle Völker aufjaulen, aber „hinter vorgehaltener Hand“ wird sehr viel Zustimmung zu vernehmen sein.
Sollten Muslime wegen eines „Ja“ in der Schweiz gewaltätig werden, zeigen sie bloss ihr wahres, undemokratisches
Gesicht. Es werden kaum muslimiische Geschäftsleute die Schweiz verlassen, nur weil sie an der Bahnhofstrasse kein
Minarett am Horizont erblicken, wie es noch nie einen geschäftstüchtigen Eidgenossen gehindert hat mit Ländern Handel zu treiben, auf denen Christen auf offener Strasse erschossen werden.
In der Schweiz können sich Muslime frei bewegen (auch in der Burka), diese Kultur der Toleranz haben wir in 700jährigem
Dialog mit unserem „Allmächtigen“ miteinander (Kaholiken und Protestanten) ausgehandelt. Das Monopol der optischen
Sinnstiftung durch vertikale Symbolbauten müssen wir behalten, gerade weil wir diese Kultur und nicht eine andere
(neuheidnische: Marxismus oder Nazitum, oder islamische) weiter entwickeln wollen. Die Muslime aller Ethnien die hier
mit uns leben sind eingeladen „Eidgenossen islamischer Konfession“ zu werden, spätestens nach 100 Jahren werden wir der “islamischen Landeskirche der Schweiz“ (diese müssen sie selber sich demokratisch erstreiten und schaffen, wir können
sie ihnen nicht als juristische Hülle einfach schenken) den Bau von Minaretten erlauben (und es werden Schweizerflaggen
und nicht türkische von ihnen flattern). Es wird diesen Eidgenossen ein Anliegen sein, dass sich diese Minarette von
allen andern der Welt abheben werden. Holzminarette mit „bluemete Trögli“ für den „gibätsrüeffer“ wie er dann in urigem
Berndeutsch heissen wird.